Zollfrei einkaufen
Folgende Artikel können zollfrei nach Aserbaidschan eingeführt werden (Personen ab 16 J.):
Bis zu 3 Stangen Zigaretten;
3 l Spirituosen; 2 l Wein; Parfüm für den persönlichen Gebrauch; bis zu 125 g Kaviar. Bei Einreise ins Land müssen Touristen auf einem Zollformular Gegenstände für den persönlichen Gebrauch (auch mitgeführte Pelze), Wertgegenstände und Fremdwährungen deklarieren. Das Formular ist bis zur Ausreise aufzuheben. Einfuhrverbot
Waffen, Munition, Drogen, lebende Tiere (Sondergenehmigung erforderlich), propagandistisches Material (Fotos, Schriftstücke, usw.), das sich gegen Aserbaidschan richtet, Obst und Gemüse.
Ausfuhrverbot
Waffen, Munition, Edelmetalle und Pelze. Kunstgegenstände und Antiquitäten können nur mit vorheriger Erlaubnis des Kulturministeriums ausgeführt werden.
|